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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13 (https://dejure.org/2013,16828)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.06.2013 - 1 M 55/13 (https://dejure.org/2013,16828)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 1 M 55/13 (https://dejure.org/2013,16828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur sachlichen Rechtfertigung des Abbruches des Stellenbesetzungsverfahrens bei nachträglicher Stellenhebung durch den Gesetzgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachliche Rechtfertigung des Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens bei Vornahme einer Stellenhebung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch geht infolge des rechtmäßigen Abbruches des entsprechenden Auswahlverfahrens unter ( siehe: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361 ).

    Der Dienstherr muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Stellenbesetzungsverfahren ohne Stellenbesetzung endgültig beenden will ( BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012, a. a. O. ).

    Wird der Abbruch eines Auswahlverfahrens dieser Anforderung nicht gerecht, so darf von Verfassungs wegen keine Neuausschreibung erfolgen ( siehe - zusammenfassend - zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris [m. z. N.]; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012, a. a. O. ).

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation des sachlichen Grundes für den Abbruch des Auswahlverfahrens dem Gericht die Möglichkeit, die Beweggründe für den Abbruch nachzuvollziehen ( so: BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012, a. a. O. ).

    Unsachlich sind daher insbesondere solche Gründe, die das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen oder einen bestimmten Bewerber bei der späteren Auswahlentscheidung zu bevorzugen ( siehe: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012, a. a. O. ).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Sonach bleibt die verwaltungsgerichtliche Kontrolle grundsätzlich darauf beschränkt, zu prüfen, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7.89 -, Buchholz 237.7 NWLBG Nr. 9 [m. w. N.] ).

    In einem solchen Fall muss sich die Bewertung des vom Beamten bekleideten Dienstpostens als Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn und damit als Manipulation zum Nachteil des Beamten darstellen, d. h. der Dienstherr hat sich dann bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachbezogenen Erwägungen leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur vorgeschoben, um den Beamten weiter auf einem Dienstposten zu verwenden, dem der Dienstherr in Wahrheit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimisst ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 28. November 1991, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Wird der Abbruch eines Auswahlverfahrens dieser Anforderung nicht gerecht, so darf von Verfassungs wegen keine Neuausschreibung erfolgen ( siehe - zusammenfassend - zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris [m. z. N.]; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012, a. a. O. ).

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation des sachlichen Grundes für den Abbruch des Auswahlverfahrens dem Gericht die Möglichkeit, die Beweggründe für den Abbruch nachzuvollziehen ( so: BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012, a. a. O. ).

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Hinsichtlich der Dienstpostenbewertung entscheidet der Dienstherr ebenso wie in Bezug auf die Zuordnung der Planstellen zu den Dienstposten allein im öffentlichen Interesse; ein Beamter besitzt insoweit grundsätzlich keine Ansprüche ( siehe: BVerwG, Urteil vom 21. September 2005 - 2 A 5.04 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 1 L 3/08 -, juris ).

    Die gerichtliche Überprüfung der Dienstpostenbewertung ist wegen des dem Dienstherrn zustehenden Gestaltungsspielraums eingeschränkt ( BVerwG, Urteil vom 21. September 2005, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 1 M 158/10

    Beschwerde in Sachen Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Denn ausweislich des Sachantrages sowie der zugehörigen Begründung strebt der Antragsteller unter Berufung auf den Bewerbungsverfahrensanspruch letztlich ein Amt mit höherem Endgrundgehalt an, was nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senates einen Rückgriff auf § 52 Abs. 2 GKG ausschließt, sondern nach den Bewertungsregeln des § 52 Abs. 5 GKG zu bewerten ist ( vgl. etwa: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, juris ).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Daher ist der Dienstherr rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vor einer Ernennung aus sachlichen Gründen zu beenden ( BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, juris ).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Ob er dabei die betroffenen öffentlichen Belange fehlerfrei abgewogen hat, berührt nicht die Rechte einzelner Beamter ( BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Buchholz 237.2 § 12 BlnBG Nr. 3 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Denn der entsprechende Amtsinhaber hat einen aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Anspruch auf amtsangemessene Verwendung, welcher vom Dienstherrn zu beachten und gegebenenfalls zeitnah zu erfüllen ist ( vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 und 1 M 24/13 - ).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 M 222/07

    Zur Passivlegitimation und zur Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13
    Zwar kann er gemäß Art. 70 Satz 2 Verf LSA diese Befugnis übertragen, er hat indes hiervon bezogen auf das vom Antragsteller mit der hier verfolgten Fortsetzung des Ausschreibungsverfahren letztlich angestrebte Amt der Besoldungsgruppe B 3 LBesO - nunmehr Besoldungsgruppe B 4 LBesO - keinen Gebrauch gemacht ( siehe hierzu: Kilian, Verfassungshandbuch Sachsen-Anhalt, § 9, F., II., Seite 340 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 M 222/07 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2008 - 1 L 3/08

    Zur Dienstpostenbewertung aus Anlass eines Beförderungsbegehrens

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • VG Leipzig, 17.03.2014 - 4 L 72/14

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Fortsetzung des Verfahrens um die Besetzung

    Da aber der Bewerbungsverfahrensanspruch infolge eines rechtmäßigen Abbruches des Auswahlverfahrens untergeht (BVerwG, Urt. v. 26.1.2012, BVerwGE 141, 361 [367 f.] ), ist ihm auch bei der Entscheidung des Dienstherrn über den Abbruch eines laufenden Bewerbungs- und Auswahlverfahrens Rechnung zu tragen (OVG LSA, Beschl. v. 18.6.2013 - 1 M 55/13 -, [...] Rn. 7; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 4.8.2011, DÖD 2011, 267 ).

    Unsachlich sind deshalb insbesondere solche Gründe, die das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen oder bestimmte Bewerber bei späteren Auswahlentscheidungen zu bevorzugen (BVerwG, Urt. v. 26.1.2012, BVerwGE 141, 361 [368] ; OVG LSA, Beschl. v. 18.6.2013 - 1 M 55/13 -, [...] Rn. 10).

  • StGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 1 VB 122/13

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung i.R.e.

    Bei einer Organisationsentscheidung ist die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränkt, ob die Zuweisung der Beförderungsplanstellen willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erfolgt ist (Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 3 CE 13.1839 -, Juris Rn. 26; OVG LSA, Beschluss vom 18.6.2013 - 1 M 55/13 -, Juris Rn. 13 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13

    Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger

    Dabei ist das in § 18 BBesG bzw. § 18 LBesG LSA verankerte Prinzip zu beachten, dass sich in den statusrechtlichen Ämtern Abstufungen der ihnen zugeordneten Funktionen und Anforderungen widerspiegeln ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2002 - 2 A 5.01 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA Beschluss vom 18. Juni 2013 - 1 M 55/13 -, juris ).
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